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Leseprobe
Buch IX Band 3
„Churchill
schon 1936: Deutschland wird zu stark – wir müssen es
zerschlagen!
oder
der 90jährige Krieg" |
- Antwortnote der Ministerpräsidenten der Länder
in den westdeutschen Besatzungszonen an die Militärgouverneure
mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten,
Koblenz, den 10. Juli 1948
Herr General!
Die Ministerpräsidenten der Länder der drei westlichen
Besatzungszonen haben sich vom 8. bis 10. Juli dieses Jahres in
Koblenz versammelt, um die von ihnen erbetenen Antworten auf die
am 1. Juli dieses Jahres überreichten Dokumente zu beraten.
Sie haben die darin niedergelegten Aufträge der Militärgouverneure
einer eingehenden Diskussion unterworfen und sind dabei einstimmig
zu den in den Anlagen zu diesem Schreiben enthaltenen Auffassungen
gekommen, um deren Prüfung sie bitten….
Die Ministerpräsidenten sind davon überzeugt, daß
die Notstände, unter denen Deutschland heute leidet, nur bezwungen
werden können, wenn das deutsche Volk in die Lage versetzt
wird, seine Angelegenheiten auf der jeweils möglichen höchsten
territorialen Stufe selbst zu verwalten. Sie begrüßen
es daher, daß die Besatzungsmächte entschlossen sind,
die ihrer Jurisdiktion unterstehenden Gebietsteile Deutschlands
zu einem einheitlichen Gebiet zusammenzufassen, dem von der Bevölkerung
selbst eine kraftvolle Organisation gegeben werden soll, die es
ermöglicht, die Interessen des Ganzen zu wahren, ohne die Rechte
der Länder zu gefährden.
Die Ministerpräsidenten glauben jedoch, daß, unbeschadet
der Gewährung möglichst vollständiger Autonomie an
die Bevölkerung dieses Gebietes alles vermieden werden müßte,
was dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines Staates verleihen
würde; sie sind darum der Ansicht, daß auch durch das
hierfür einzuschlagende Verfahren zum Ausdruck kommen müßte,
daß es sich lediglich um ein Provisorium handelt, sowie um
eine Institution, die ihre Entstehung lediglich dem augenblicklichen
Stand der mit der gegenwärtigen Besetzung Deutschlands verbundenen
Umstände verdankt.
In Anbetracht der bisherigen Unmöglichkeit einer Einigung der
vier Besatzungsmächte über Deutschland müssen die
Ministerpräsidenten besonderen Wert darauf legen, daß
bei der bevorstehenden Neuregelung alles vermieden wird, was geeignet
sein könnte, die Spaltung zwischen West und Ost weiter zu vertiefen.
Sie sind der Überzeugung, daß das von ihnen vorgeschlagene
Verfahren geeignet ist, das in Anbetracht der gegebenen Verhältnisse
zur Bewältigung der gegenwärtigen Schwierigkeiten tauglichste
Instrument für die Verwaltung des den drei westlichen Besatzungsmächten
unterstehenden Gebietes Deutschlands in der kürzesten Zeit
zu schaffen.
Für den Vorschlag der Ministerpräsidenten,
von einem Volksentscheid Abstand zu nehmen, waren die gleichen Erwägungen
maßgebend. Ein Volksentscheid würde dem Grundgesetz ein
Gewicht verleihen, das nur einer endgültigen Verfassung zukommen
sollte. Die Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle
noch einmal betonen, daß ihrer Meinung nach eine deutsche
Verfassung erst dann geschaffen werden kann, wenn das gesamte deutsche
Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung
zu konstituieren; bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes können
nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden…..
.
Die Ministerpräsidenten sprechen endlich den Wunsch und die
Erwartung aus, daß durch einen Beschluß der Regierungen
Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten der
Kriegszustand aufgehoben werden möge….
Die Ministerpräsidenten möchten nicht
schließen, ohne den Militärgouverneuren dafür zu
danken, daß sie durch ihre Initiative die Möglichkeiten
für eine immer weiter fortschreitende Entwicklung der Demokratie
erweitert haben, die sich nur dort zu entfalten vermag, wo ein Volk
in freier Entscheidung Verantwortung auf sich nehmen und über
sich selbst bestimmen kann. Sie geben der Versicherung Ausdruck,
daß sie ebenso wie die Militärgouverneure alles tun werden,
was dem Frieden der Welt und der Einheit eines freien und demokratischen
Deutschlands dienlich sein kann.
(Unterschriften der elf Länderchefs)
6. „Frankfurter Dokumente" vom 1. Juli 1948
………………..
Anlage 1
Stellungnahme der Ministerpräsidentenkonferenz zu dem Dokument
Nr. l
1. Die Ministerpräsidenten werden die ihnen am 1. Juli 1948
durch die Militärgouverneure der amerikanischen, britischen
und französischen Besatzungszone übertragenen Vollmachten
wahrnehmen.
2. Die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung
einer deutschen Verfassung sollen zurückgestellt werden bis
die Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung gegeben
sind und die deutsche Souveränität in ausreichendem Maße
wieder hergestellt ist.
3. Die Ministerpräsidenten werden den Landtagen der drei Zonen
empfehlen, eine Vertretung (Parlamentarischer Rat) zu wählen,
die die Aufgabe hat,
a) ein Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebietes
der Westmächte auszuarbeiten,
b) ein Wahlgesetz für eine auf allgemeinen und direkten Wahlen
beruhende Volksvertretung zu erlassen.
Die Beteiligung der Länderregierungen an den Beratungen des
Parlamentarischen Rats ist sicherzustellen. Die Vertretung soll
nach den ziffernmäßigen Vorschlägen des Dokuments
Nr. 1 gebildet werden und spätestens bis zum 1. September 1948
zusammentreten. Jedes Land stellt mindestens einen Vertreter; für
mindestens 200 000 überschießende Stimmen wird ein weiterer
Vertreter bestellt.
4. Die Wahlen zur Volksvertretung sollen noch im Laufe des Jahres
1948 durchgeführt werden.
5. Das Grundgesetz muß außer der aus allgemeinen Wahlen
hervorgehenden Volksvertretung eine bei der Gesetzgebung mitwirkende
Vertretung der Länder vorsehen.
6. Hat die aus den Landtagen gewählte Vertretung (Ziffer 2)
ihre Aufgabe erfüllt, so werden die Ministerpräsidenten
nach Anhörung der Landtage das Grundgesetz mit ihrer Stellungnahme
den Militärgouverneuren zuleiten, die gebeten werden, die Ministerpräsidenten
zur Verkündung dieses Gesetzes zu ermächtigen.
7. Die Volksvertretung soll alle Funktionen erfüllen, die einem
demokratisch gewählten Parlament zukommen.
8. Das für das Besatzungsgebiet der Westmächte vorgesehene
gemeinsame Exekutivorgan wird nach Maßgabe des Grundgesetzes
bestellt.
- Erklärung innerhalb des „Parlamentarischen
Rates“ vom 8. September 1948
Warum »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland«
und nicht »Verfassung der Bundesrepublik Deutschland«?
Prof. Dr. Carlo Schmid als Mitglied des Parlamentarischen Rates
auf dessen Sitzung am 8. September 1948:
„Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes
über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.
Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt
in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt
zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse
auf dem Gebiet, und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen
und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand
kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren.
Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte
Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr
Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.
(...)
Ich glaube, daß man in einem demokratischen
Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen
sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven
Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der
Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren
Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es
sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst - sondern es organisiert
sich lediglich.
Diese Organisation als staatsähnliches Wesen
kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch
legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im
Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität
der Fremdherrschaft;
denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation
setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter
und legitimierter Gewalt voraus.
Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt,
nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen
fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet
wird, wird ein Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren.
Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich
in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt
organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen
zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu
lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen
Gepräges. (...) Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen,
wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden
der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins.
Es handelt sich dabei um „Organisation" und nicht um „Konstitution".
Zitate aus Der Parlamentarische Rat 1948-49, Akten
und Protokolle, Band 9, München 1996
Bemerkung
Es ist bezeichnend, daß die Alliierten diese Gruppierung als
„Nationalversammlung“ inthronisieren wollten, mit dem Ergebnis einer
Deutschen Verfassung, zu welcher sie allerdings unveränderliche
Grundregelungen vorgegeben hatten, so insbesondere als einen Bund
der Länder.
Es ist insbesondere Prof. Carlo Schmid hoch anzurechnen, daß
gegenüber den Alliierten durchgesetzt wurde, diese Zusammenkunft
lediglich als „Parlamentarischen Rat“ zu bezeichnen und als Ergebnis
nicht eine „Deutsche Verfassung“, sondern ein „Grundgesetz“ erarbeitet
wurde, da Schmid klar aussprach, daß auf einem solchen Wege
einer alliierten Vorgabe und der von ihnen vorgeschriebenen notwendigen
Genehmigung nie eine demokratische Verfassung entstehen konnte.
So dauert dieser Behelfszustand nun schon fast 60 Jahre – bis heute
– an.
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