Leseprobe Buch IX Band 3

 

„Churchill schon 1936: Deutschland wird zu stark – wir müssen es zerschlagen!
oder
der 90jährige Krieg"

Leseprobe

- Antwortnote der Ministerpräsidenten der Länder in den westdeutschen Besatzungszonen an die Militärgouverneure mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten,
Koblenz, den 10. Juli 1948

Herr General!
Die Ministerpräsidenten der Länder der drei westlichen Besatzungszonen haben sich vom 8. bis 10. Juli dieses Jahres in Koblenz versammelt, um die von ihnen erbetenen Antworten auf die am 1. Juli dieses Jahres überreichten Dokumente zu beraten. Sie haben die darin niedergelegten Aufträge der Militärgouverneure einer eingehenden Diskussion unterworfen und sind dabei einstimmig zu den in den Anlagen zu diesem Schreiben enthaltenen Auffassungen gekommen, um deren Prüfung sie bitten….
Die Ministerpräsidenten sind davon überzeugt, daß die Notstände, unter denen Deutschland heute leidet, nur bezwungen werden können, wenn das deutsche Volk in die Lage versetzt wird, seine Angelegenheiten auf der jeweils möglichen höchsten territorialen Stufe selbst zu verwalten. Sie begrüßen es daher, daß die Besatzungsmächte entschlossen sind, die ihrer Jurisdiktion unterstehenden Gebietsteile Deutschlands zu einem einheitlichen Gebiet zusammenzufassen, dem von der Bevölkerung selbst eine kraftvolle Organisation gegeben werden soll, die es ermöglicht, die Interessen des Ganzen zu wahren, ohne die Rechte der Länder zu gefährden.
Die Ministerpräsidenten glauben jedoch, daß, unbeschadet der Gewährung möglichst vollständiger Autonomie an die Bevölkerung dieses Gebietes alles vermieden werden müßte, was dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines Staates verleihen würde; sie sind darum der Ansicht, daß auch durch das hierfür einzuschlagende Verfahren zum Ausdruck kommen müßte, daß es sich lediglich um ein Provisorium handelt, sowie um eine Institution, die ihre Entstehung lediglich dem augenblicklichen Stand der mit der gegenwärtigen Besetzung Deutschlands verbundenen Umstände verdankt.
In Anbetracht der bisherigen Unmöglichkeit einer Einigung der vier Besatzungsmächte über Deutschland müssen die Ministerpräsidenten besonderen Wert darauf legen, daß bei der bevorstehenden Neuregelung alles vermieden wird, was geeignet sein könnte, die Spaltung zwischen West und Ost weiter zu vertiefen. Sie sind der Überzeugung, daß das von ihnen vorgeschlagene Verfahren geeignet ist, das in Anbetracht der gegebenen Verhältnisse zur Bewältigung der gegenwärtigen Schwierigkeiten tauglichste Instrument für die Verwaltung des den drei westlichen Besatzungsmächten unterstehenden Gebietes Deutschlands in der kürzesten Zeit zu schaffen.

Für den Vorschlag der Ministerpräsidenten, von einem Volksentscheid Abstand zu nehmen, waren die gleichen Erwägungen maßgebend. Ein Volksentscheid würde dem Grundgesetz ein Gewicht verleihen, das nur einer endgültigen Verfassung zukommen sollte. Die Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, daß ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen werden kann, wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren; bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes können nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden…..
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Die Ministerpräsidenten sprechen endlich den Wunsch und die Erwartung aus, daß durch einen Beschluß der Regierungen Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten der Kriegszustand aufgehoben werden möge….

Die Ministerpräsidenten möchten nicht schließen, ohne den Militärgouverneuren dafür zu danken, daß sie durch ihre Initiative die Möglichkeiten für eine immer weiter fortschreitende Entwicklung der Demokratie erweitert haben, die sich nur dort zu entfalten vermag, wo ein Volk in freier Entscheidung Verantwortung auf sich nehmen und über sich selbst bestimmen kann. Sie geben der Versicherung Ausdruck, daß sie ebenso wie die Militärgouverneure alles tun werden, was dem Frieden der Welt und der Einheit eines freien und demokratischen Deutschlands dienlich sein kann.
(Unterschriften der elf Länderchefs)

6. „Frankfurter Dokumente" vom 1. Juli 1948
………………..
Anlage 1
Stellungnahme der Ministerpräsidentenkonferenz zu dem Dokument Nr. l
1. Die Ministerpräsidenten werden die ihnen am 1. Juli 1948 durch die Militärgouverneure der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone übertragenen Vollmachten wahrnehmen.
2. Die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung einer deutschen Verfassung sollen zurückgestellt werden bis die Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung gegeben sind und die deutsche Souveränität in ausreichendem Maße wieder hergestellt ist.
3. Die Ministerpräsidenten werden den Landtagen der drei Zonen empfehlen, eine Vertretung (Parlamentarischer Rat) zu wählen, die die Aufgabe hat,
a) ein Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebietes der Westmächte auszuarbeiten,
b) ein Wahlgesetz für eine auf allgemeinen und direkten Wahlen beruhende Volksvertretung zu erlassen.
Die Beteiligung der Länderregierungen an den Beratungen des Parlamentarischen Rats ist sicherzustellen. Die Vertretung soll nach den ziffernmäßigen Vorschlägen des Dokuments Nr. 1 gebildet werden und spätestens bis zum 1. September 1948 zusammentreten. Jedes Land stellt mindestens einen Vertreter; für mindestens 200 000 überschießende Stimmen wird ein weiterer Vertreter bestellt.
4. Die Wahlen zur Volksvertretung sollen noch im Laufe des Jahres 1948 durchgeführt werden.
5. Das Grundgesetz muß außer der aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden Volksvertretung eine bei der Gesetzgebung mitwirkende Vertretung der Länder vorsehen.
6. Hat die aus den Landtagen gewählte Vertretung (Ziffer 2) ihre Aufgabe erfüllt, so werden die Ministerpräsidenten nach Anhörung der Landtage das Grundgesetz mit ihrer Stellungnahme den Militärgouverneuren zuleiten, die gebeten werden, die Ministerpräsidenten zur Verkündung dieses Gesetzes zu ermächtigen.
7. Die Volksvertretung soll alle Funktionen erfüllen, die einem demokratisch gewählten Parlament zukommen.
8. Das für das Besatzungsgebiet der Westmächte vorgesehene gemeinsame Exekutivorgan wird nach Maßgabe des Grundgesetzes bestellt.

- Erklärung innerhalb des „Parlamentarischen Rates“ vom 8. September 1948
Warum »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« und nicht »Verfassung der Bundesrepublik Deutschland«? Prof. Dr. Carlo Schmid als Mitglied des Parlamentarischen Rates auf dessen Sitzung am 8. September 1948:
„Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet, und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. (...)

Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst - sondern es organisiert sich lediglich.

Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft;
denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus.

Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird ein Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren.

Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. (...) Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins. Es handelt sich dabei um „Organisation" und nicht um „Konstitution".

Zitate aus Der Parlamentarische Rat 1948-49, Akten und Protokolle, Band 9, München 1996

Bemerkung
Es ist bezeichnend, daß die Alliierten diese Gruppierung als „Nationalversammlung“ inthronisieren wollten, mit dem Ergebnis einer Deutschen Verfassung, zu welcher sie allerdings unveränderliche Grundregelungen vorgegeben hatten, so insbesondere als einen Bund der Länder.
Es ist insbesondere Prof. Carlo Schmid hoch anzurechnen, daß gegenüber den Alliierten durchgesetzt wurde, diese Zusammenkunft lediglich als „Parlamentarischen Rat“ zu bezeichnen und als Ergebnis nicht eine „Deutsche Verfassung“, sondern ein „Grundgesetz“ erarbeitet wurde, da Schmid klar aussprach, daß auf einem solchen Wege einer alliierten Vorgabe und der von ihnen vorgeschriebenen notwendigen Genehmigung nie eine demokratische Verfassung entstehen konnte.
So dauert dieser Behelfszustand nun schon fast 60 Jahre – bis heute – an.