Leseprobe

 

"Politische Schriften und Dokumente"

Presseerklärung 08 - 2004/ 15.5.04: Zur Lösung des Irak-Problems

Die Geschehnisse und Entwicklungen im Irak zeigen überdeutlich, daß eine grundsätzliche Änderung der derzeitigen Irak-Situation dringend geboten ist, soll die Situation nicht noch weiter eskalieren. Diese Einsicht blieb der US-Administration bisher versagt und es ist unsicher, welche Bedeutung der hiervon abweichenden Äußerung von Bremer zuzumessen ist, so man nicht willkommen sei, ggf. den Irak zu verlassen, denn er erklärte sofort, er rechne nicht damit, daß die zum 1.7. zu etablierende Übergangsregierung ein solches Ersuchen stellen würde. Offenbar werden bereits hierzu absichernde Vorkehrungen ins Auge gefaßt.

Unbestritten ist, daß die USA mit ihrer Besatzungsarmee im Irak verhaßt sind, und das unkorrigierbar auf Dauer, aber ebenso die UNO dort ihr Gesicht verloren hat, nachdem 10 Milliarden US-Dollar, die für den Irak bestimmt waren, bei der UNO „verlorengegangen“ seien, wozu derzeitig durch den UN-Generalsekretär eine Untersuchung läuft. Also ist nicht zu erwarten, daß bei einem Abzug der US-Besatzungsarmee samt den anderen „Koalitionstruppen“ eine Übernahme der Situation durch die UNO akzeptiert würde, zumal sich diese in solchen Krisensituationen bisher alles andere als bewährt hat.

Obwohl der Irak eines der bestentwickelten Länder der dortigen Region war und ist und so auch selbst über entsprechende eigene Fachkräfte für den bevorstehenden Wiederaufbau verfügt, dürfte eine bei dieser großen Aufgabe helfende und ausgleichende Kraft mit großer wirtschaftlicher und organisatorischer Erfahrung hierbei von großer Wirksamkeit und Vorteil sein. So entsteht die Frage, welche andere Nation bei den Irakern noch das größte Ansehen und Glaubwürdigkeit besitzt und für eine solche Hilfestellung akzeptiert würde. Auf diese Frage gibt es – worauf viele Anzeichen hinweisen – offensichtlich nur eine Antwort: die Deutschen!

So war zu vernehmen, daß der Angriff auf den deutschen Konvoi, bei dem die beiden GSG 9 – Beamten zu Tode kamen, auf einem Irrtum beruhte: wäre der Konvoi mit aufgepflanzter deutscher Flagge gefahren, hätte er unbehelligt passieren können.

Das bedeutet, daß nur die Deutschen eine solche Hilfestellung für einen dortigen Wiederaufbau übernehmen könnten und zweifellos die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.

Doch dies setzt bei der jetzigen eskalierten Lage eine Akzeptanz aller dortigen Parteien voraus. Es wären also alle dortigen Kräfte anzusprechen, ob sie eine solche zeitweilige deutsche Präsenz in ihrem Lande akzeptieren würden, also Sunniten wie Schiiten und auch die anderen Widerstandskräfte, einschließlich der AlKaida-Gruppierung. Für ein optimales Gesamtklima wäre auch eine bestätigende Erklärung der umliegenden arabischen Staaten günstig.

Das würde für einen solchen Fall bedeuten, daß die gesamten fremden „Koalitionsstreitkräfte“ den Irak verlassen und alle Ressourcen an die Iraker zurückgegeben werden, die sich jetzt in diesen Monaten ausländische Konzerne anzueignen versuchten, also der Stand vor dem amerikanischen Einfall wiederherzustellen sein. Die Deutschen würden im Gegensatz zur bisherigen Situation natürlich keinerlei Befehlsgewalt über den Irak wahrnehmen, sondern ihre Hilfe im Rahmen eines organisatorisch-wirtschaftlichen „Aufbauzentrums“ etablieren, das auf vertraglicher Basis mit einer irakischen Präsenz zusammenarbeitet.

Dies bedeutet zum anderen, daß Deutschland alle seine in anderen Teilen der Welt eingesetzten Truppen zurückzieht, wie auch aus Afghanistan, und diese Präsenz durch Einheiten anderer Länder wahrzunehmen wäre.

Da im Rahmen der notwendigen umfangreichen Koordinierungsarbeit durch das „Deutsche Aufbauzentrum“ sicherlich auch Leistungen anderer Länder notwendig werden, ist dieser Kreis mit der irakischen Seite jeweils abzustimmen, um hierdurch keine neuen Spannungen auszulösen, die dann dieses Aufbauwerk stören oder gar verhindern würden.

Die deutschen militärischen Einheiten würden übergangsweise für Ruhe und Ordnung zu sorgen haben, bis die herzu heranzubildende irakische Polizei in der Lage ist, diese Aufgabe selbst zu übernehmen, und dann in Vereinbarung mit der irakischen Seite das Land wieder verlassen.

Die anfallenden Kosten für diesen Einsatz wären von der irakischen Seite im Rahmen der gegenseitigen Handelsbeziehungen zum leisten, wobei der Irak selbstverständlich die volle Verfügungsgewalt über seine Ölreserven und –exporte besäße und so die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar hätte.

Für diesen hier unterbreiteten Vorschlag, der einen realen Ausweg aus der jetzigen verfahrenen Situation im Irak darstellt, ist die Äußerung Bremers – sollte sie ernst gemeint sein – ein günstiges Zeichen und würde so sogar den Amerikanern gestatten, den Irak ohne Gesichtsverlust wieder zu verlassen, da ihre sich selbstgestellte Aufgabe, Saddam Hussein als vermeintliche Sicherheitsbedrohung der USA zu stürzen, erfüllt ist und die sich hieran anschließende Aufgabe zur Gewinnung des Friedens von einem anderen nationalen Partner übernommen würde.

Hans-Peter Thietz

ehemaliges Mitglied des Politischen Ausschusses des Europa-Parlamentes

 


Presseerklärung 09-2004/ 28.Mai 2004:

Parlamentarisches Begräbnis für eine vermeintliche Demokratie

Gemäß dem temporären Nachkriegs-Grundgesetz (siehe Artikel 146) gehe alle Staatsgewalt vom Volke aus (Art. 20(2)), wie auch alle Abgeordneten in freier und unmittelbarer Wahl vom Bürger zu wählen seien. Beide Festlegungen, die u.a. die Grundfesten der Demokratie der „westlichen Wertegemeinschaft“ bilden sollen, werden in der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich und auf eklatante Weise mißachtet:

So alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, schreibt dies zwingend vor, daß die Abgeordneten den Willen des Volkes umzusetzen haben und das ohne jedes Wenn und Aber! Außerdem impliziert dies, daß ihre Entscheidungsbefugnis durch Grenzen beschränkt ist und Grundentscheidungen, wie sogar eine Aufgabe einer eigenen nationalen Währung, die sich auf die Wirtschaftskraft ihres Landes und die eigenen Ersparnisse der Bürger auswirkt, eine EU-Osterweiterung mit all ihren offensichtlichen Risiken, und insbesondere eine für die Bürger wirksam werdende Verfassung nur durch diese selbst entschieden werden können. Verweigern die Politiker dies ihrem Volk und entscheiden dies selbstherrlich allein, so handeln sie ohne Vertretervollmacht. Stehen diese Entscheidungen zudem sogar noch gegen den sichtbaren Willen des Volkes, so sind das Charakterzüge, wie sie gemeinhin nur in einer Diktatur festzustellen sind, und diese Beschlüsse nichtig, da das Volk und nicht Parlament und Regierung als der Souverän im Grundgesetz fixiert ist.

All dies muß mit Erschütterung in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt werden. Heute nun wurde im Bundestag in Folge zu 2003 ein nochmaliger Offenbarungseid geleistet, als ein Antrag, auch in der BRD ein Referendum über die vorgesehene Europäische Verfassung durchzuführen, mit Mehrheit abgeschmettert wurde. In einer der wenigen Passagen, die das ZDF heute 19 Uhr übertrug, wagte es sogar ein SPD-Abgeordneter, diesen Antrag als einen „alten Hut“ zu bezeichnen! Welche Verachtung für das eigene Volk und Selbstherrlichkeit spricht aus solchen Worten! Da herrschte damals in der letzten, freigewählten DDR-Volkskammer doch ein ganz anderer politischer Geist!

Dies wirft die Frage auf, wie denn solche politisch unqualifizierten Abgeordneten überhaupt in den Bundestag kommen können. Diese Abgeordneten schleichen sich über Listenplätze in das Parlament! Niemand hat sie in persona gewählt! Wenn der Art. 38(1) des Grundgesetzes eindeutig vorschreibt, daß die Abgeordneten in „unmittelbarer“ Wahl zu wählen sind, so schließt das jegliche anonyme Listenwahl aus, was jedoch bei jeder Bundestagswahl als Normalität und Selbstverständlichkeit gilt. Es ist eindeutig, daß es sich bei der Listenwahl um keine „unmittelbare“ sondern nur um eine mittelbare Wahl handeln kann. Dies ist rein vom Begrifflichen her auch durch keinerlei etwaige raffinierte politische Tricksereien in Abrede zu stellen und umzudeuten.

Also darf der Bundestag nur über Direktmandate gewählt werden und die Listenwahl verstößt gegen das Grundgesetz, das ja derzeitig ersatzweisen Verfassungsrang besitzt. Juristische Handlungen, die gesetzwidrig sind oder gar gegen eine Verfassung verstoßen, sind nach unzweifelhaftem Rechtsgrundsatz jedoch unwirksam und nichtig!

Jeder ziehe für sich aus dieser Feststellung seine eigenen Schlüsse, was dies für die Gültigkeit aller zurückliegenden Bundestagswahlen und in Folge dessen für alle in diesen Gremien verabschiedeten nationalen Gesetze wie internationalen Abkommen bedeutet!

Hans-Peter Thietz

ehemaliges Mitglied des Rechtsausschusses der letzten DDR-Volkskammer

 

(+) lt. http://www.welt.de/daten/2002/07/16/0716vm344781.htx


Bundesrepublik Deutschland: Souveräner Staat oder noch  immer mit Besatzungsrecht?

Von Hans-Peter Thietz

Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Als Mitglied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner Stimme beschlossen. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe.

Ein klassischer Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.

Diese Darstellung läßt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrecht erhalten:

Gemeinhin wird der sogenannte »Zwei-plus-Vier-Vertrag« als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier ehemaligen Siegermächten und den temporären Teilstaaten BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wiedergewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:

»Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität aber seine inneren und äußeren Angelegenheiten. «

Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, daß keinerei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin aus dem sogenannten »Überleitungsvertrag« mit dem offiziellen Namen >>Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen« in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht in BGBl II, am 31.3.55, ergaben.

Der Überleitungsvortrag

Dieser »Überleitungsvortrag« umfaßte ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland keineswegs gesprochen werden.

Die Politiker und die Medien der BRD, die über Jahrzehnte ihren Staatsbürgern und Wählern eine solche Souveränität glaubenmachen wollten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertrages.

Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser »Überleitungsvortrag« mit seinen alliierten Vorschriften In Folge des »Zwei-plus-Vier-Vertrages« also aufzuheben.

Eine seltsame »Vereinbarung

Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28, September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.

Hierin wird In Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten - doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier Ist nun das Erstaunliche zu lesen:

»3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft,

ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis„... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern" sowie und 5 Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8

DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz b, Buchstabe a das Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs

SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3

SIEBTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2

NEUNTER TEIL Artikel 1

ZEHNTER TEIL: Artikel 4

Doch damit noch nicht genug:

Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 19,90 ... « (BGBl. 1990, 1386 ff) in einer Ziffer 4c festgelegt, daß die erfolgte Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.

Mit welchem Recht spricht man von einer »Suspendierung« des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ... (siehe oben) festgelegt wird, daß er In seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortgilt?

Nehmen wir als Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die In Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2, Absatz 1. Dieser Artikel des Oberleitungsvertrages von 1954 lautet:

»Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht noch deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«

Also gelten doch ganz offensichtlich grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts weiter  und das in weitestem Umfange!

Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, daß alle bisher im Rahmen des früheren Besetzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen - so nicht ausdrücklich aufgehoben -  für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, daß sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat!....